- Allgemeine Betreuung der Wohnungs- oder Gewerbeeigentümer in gemeinschaftlichen Belangen
- Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder mit offenen Fremdkonten
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage mit offenen Fremdkonten
- Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung
- Planung, Durchführung und Nachbereitung der Eigentümerversammlungen
- Führung eines Beschlussbuches
- Regelmäßige Vertragsprüfungen auf Einsparpotenziale, speziell bei Übernahme von Eigentümergemeinschaften
- Abwicklung und Regulierung von Versicherungsfällen
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Eigentümer
- Gerichtliche Vertretung der Eigentümer