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Kauftipps

Tipps zum Kauf: Recht

Es gibt einige Dinge, die beim Kauf eines Eigenheims grundsätzlich zu beachten sind. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten juristischen Aspekte.

  • Beim Kauf eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung gelten zivilrechtliche Bestimmungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 313 BGB Form des Kaufvertrags) geregelt sind.
  • Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden. Das gilt gleichermaßen beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind der Kaufpreis und die Definition des Kaufgegenstandes.
  • Der Notar gilt als Betreuer aller Beteiligten. Er kann seine Kosten ausschließlich nach der Kostenordnung berechnen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Beurkundungs- und Eintragungsgebühren des Grundbuchamtes. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Kaufpreis und dem Umfang der Kaufurkunde. Bei der Eintragung von Grundpfandrechten richtet sich die Höhe nach dem Sicherungswert.
  • Der Notar ist verpflichtet, über alle rechtlichen Risiken des Vertrages zu belehren und Sicherungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
  • Bei den Amtsgerichten wird über jedes Grundstück ein Verzeichnis, das Grundbuch, geführt. Hierin werden alle das Grundstück betreffenden Rechtsvorgänge, insbesondere Eigentumsverhältnisse und Belastungen, eingetragen. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch werden Sie Eigentümer Ihrer Immobilie. Der Besitzübergang kann jedoch schon mit dem im Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt vollzogen werden.
  • Für den Erwerb von Wohnungseigentum ist Grunderwerbssteuer zu zahlen. Sie wird vom Käufer erhoben und errechnet sich aus dem Steuersatz von derzeit 3,5% des Kaufpreises.
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