Tipps zum Kauf: Versicherung
Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt, sollte sein wertvolles Eigentum ausreichend schützen und Haftungsrisiken durch die richtigen Versicherungen abdecken. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.
Die Wohngebäudeversicherung
reguliert Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser am Haus entstehen. Daneben ersetzt diese Versicherung aber auch die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - und das für bis zu 12 Monate. Die Höhe der Versicherungsprämie ist von der jeweiligen Bauartklasse und/oder den Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig.
Falls Sie Ihr neues Eigenheim finanzieren lassen, verlangen die Banken diesen Versicherungsschutz als Sicherheit. Grundsätzlich sollte jedoch jeder Hausbesitzer diese Versicherung abschließen.
Die Hausratversicherung
versichert den gesamten Hausrat wie Einrichtung, Kleidung und Schmuck gegen Schäden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ausgenommen sind Schäden, die leicht zu vermeiden oder nicht zu kalkulieren sind, z.B. einfacher Diebstahl bei unverschlossenen Türen oder Hochwasser und Erdbeben.
Wichtig ist, dass die angesetzte Versicherungssumme dem Neuwert des gesamten Hausrates entspricht, damit eine Unterversicherung ausgeschlossen ist. Im Falle eines Wohnungswechsels gilt der bestehende Versicherungsschutz für beide Domizile über zwei Monate. Allerdings ist der Versicherung bei Umzugsbeginn die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Die Privat-Haftpflichtversicherung
schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus Schadenersatzansprüchen einer Person, die Sie fahrlässig geschädigt haben. Ihre Versicherung prüft im Schadenfall die erhobenen Ansprüche und weist sie ggf. ab. Diese Versicherung deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist. Risiken, gegen die man sich gesondert versichern kann und muss, wie berufliche oder betriebliche Haftpflichtansprüche, die Haftung als Fahrzeughalter und -führer, sind nicht eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Ehepartner sowie unverheiratete, minderjährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Bei unverheirateten Paaren, die in häuslicher Gemeinschaft leben, muss der Versicherungsschutz besonders vereinbart werden. Mitversichert sind auch Hausangestellte. Darüber hinaus sind der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern eingeschlossen, wie auch die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren unter Ausschluss von Hunden, Pferden und Rindern.
Öltank- und Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Eine Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist nur dann abzu-schließen, wenn Sie eine Ölheizung im Haus haben. Ob sie dann wirklich notwendig ist, hängt von einzelnen Faktoren, wie der Lage des Tanks, seiner regelmäßigen Kontrolle und der Entfernung zum Trinkwassereinzugsgebiet ab.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wenn "nur" Sie Ihr Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer schon mit der normalen Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie müssen diesen Sachverhalt Ihren Privat- und Haftpflichtversicherungen jedoch mitteilen.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist nur erforderlich, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung darin vermieten. Denn wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, sind Sie schaden- ersatzpflichtig. Man spricht dann von Vernachlässigung der Verkehrssicher- ungspflicht.






