Grundsatzerklärung „Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten"

Geltungsbereich

Diese Grundsatzerklärung „Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten" (Grundsatzerklä­rung) gilt für die Vivawest GmbH und sämtliche mit dieser im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen (VIVAWEST). Im Falle von Ausgründungen, Neugründungen oder Abspaltungen im Vivawest-Konzern werden diese Gesellschaften ebenso von dieser Grundsatzerklärung er­fasst.

Die Grundsatzerklärung definiert die Haltung und Anforderungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bei VIVAWEST.

Unsere Selbstverpflichtung

Im Rahmen eines nachhaltigen wohnungswirtschaftlichen Geschäftsmodells, das von unseren langfristig orientierten Gesellschaftern getragen wird, verbindet VIVAWEST ökonomische und ökologische Effizienz mit sozialer Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter und die Region. Nach­haltigkeit betrifft unsere Umwelt und alle Bereiche unseres Lebens und unserer Geschäftstätig­keit: Die Achtung der Menschenrechte sowie das Verständnis für die Umwelt als Lebensgrund­lage kommender Generationen prägen unsere Geschäftstätigkeit und unseren Umgang unterei­nander und mit unseren Geschäftspartnern. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir lebens- und liebenswerte Quartiere und qualitätsvolle Lebensräume für alle Einkommensgruppen der Bevöl­kerung. Zur Verfolgung unserer Strategie VIVAWEST 2030 sowie unserer Klimaschutzstrategie mit dem Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand aufzuweisen, setzen wir kontinu­ierlich ein umfangreiches Modernisierungs- und Neubauprogramm um.

Führung und Managementprozesse von VIVAWEST wurzeln in der Überzeugung, dass verant­wortliches Handeln wesentlich für den langfristigen Erfolg eines jeden Unternehmens ist. Die Ver­bindung von Wert- und Werteorientierung hat auch für uns hohes Gewicht - bei unseren eigenen Beschäftigten, Kunden, Geschäftspartnern und Anteilseignern ebenso wie in den Kommunen, in denen wir aktiv sind. Unser Engagement zielt darauf ab, mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder umweltbezogene Pflichten, die auch aus unserer Geschäftstätigkeit resul­tieren, zu erkennen und zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang von Lieferketten zu respektieren, ist daher ein zentrales Element unserer unternehmerischen Verant­wortung. Wir stellen uns den daraus erwachsenden Verpflichtungen überall in unserer Unterneh­mensgruppe und entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere unternehmerische Tätig­keit mit dem Kerngeschäft der langfristigen Vermietung von Wohngebäuden verbunden mit ei­ner kunden- und serviceorientierten Bewirtschaftung sowie der Erbringung von wohnungsnahen Dienstleistungen bezieht sich derzeit ausschließlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch­land, hier Nordrhein-Westfalen. Wir unterliegen daher insbesondere dem von der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland gesetzten Rechtsrahmen. Über die Anwendung der jeweils gültigen Gesetze, insbesondere dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), und re­gulatorischen Anforderungen hinaus orientieren wir uns auch an führenden nationalen und inter­nationalen Standards, die Maßstab für Entscheidungen und unser Handeln sind. Insbesondere stützen wir uns dabei u.a. auf den Internationalen Menschenrechtskodex, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den UN Global Compact (UNGC) und den Deut­schen Corporate Governance Kodex.

Wo immer unmittelbare Zulieferer von VIVAWEST oder entlang der Lieferkette mittelbare Zulie­ferer in Staaten, in denen die örtlichen Gesetze im Gegensatz zu den international anerkannten Menschenrechten (ILO-Übereinkommen, International Covenant on Civil and Political Rights, In­ternational Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) oder zur einschlägigen umwelt­bezogenen Pflichten (Minamata-Übereinkommen, Stockholmer übereinkommen über persis­tente organische Schadstoffe, Baseler übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschrei­tenden Verbringung von Abfällen und ihrer Entsorgung) stehen, wirken wir auf diese ein, damit diese Wege suchen, die oben genannten internationalen Standards in einer Weise zu erfüllen, die nicht mit den lokalen Gesetzen in Konflikt stehen.

Unser internes Regelwerk versteht sich im Sinne dieser Grundsatzerklärung; Konkretisierungen für unser konkretes Handeln finden sich insbesondere im VIVAWEST-Verhaltenskodex für Liefe­ranten sowie im VIVAWEST-Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance.

Menschenrechte in unserer Geschäftstätigkeit und in unseren Geschäftsbeziehungen

Über die Beachtung der international anerkannten und kodifizierten Menschenrechte sowie die einschlägigen umweltbezogenen Pflichten hinaus haben wir weiterführende Bewertungen unter­nommen, um die für unsere Geschäftstätigkeit wesentlichen Risikopotentiale zu identifizieren:

Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel

Wir dulden weder Kinder- noch Zwangsarbeit. Dies gilt auch für jede Form der Sklaverei und Menschenhandel.

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für uns oberste Priorität. Das schließt neben den eigenen Beschäftigten und Mitarbeitenden von Vertragspartnerunternehmen auch unsere Kun­den mit ein.

Die Arbeitszeitprinzipien bei VIVAWEST berücksichtigen sowohl betriebliche als auch individu­elle Belange. Arbeitszeit ist für uns auch eine Ausprägung der Arbeitgeberattraktivität. Die Ver­einbarkeit von Berufs- und Privatleben hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir orientieren uns an den ILO-Kernarbeitsnormen und halten die jeweils gültigen Arbeitszeitregelungen ein.

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten oder dies zu erwägen sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Dies stellt einen integralen Bestandteil unserer Unternehmenskultur dar, die von gegenseitigem Respekt und Vertrauen zwischen den Sozial­partnern geprägt ist. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein fairer Umgang mit unseren Beschäftigten und ihren Vertretern der Mitbestimmung ist uns eine Selbstverständlichkeit.

Arbeitsumfeld

Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Belästigungen und Misshandlun­gen, gleich in welcher Form, werden nicht gebilligt. Wir sind davon überzeugt, dass die Vielfalt und Individualität unserer Beschäftigten das Unternehmen bereichert. Deshalb schätzen wir diese Vielfalt und dulden keine Diskriminierung aufgrund nationaler und ethnischer Abstammung, so­zialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, poli­tischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Be­schäftigung begründet ist. Alle Personalentscheidungen treffen wir ausschließlich im Interesse des Unternehmens und frei von jeder Diskriminierung. Alle Mitarbeitenden haben die gleichen Chancen auf beruflichen Aufstieg und Weiterentwicklung.

Vergütung

Wir entlohnen fair und leistungsbezogen in enger Abstimmung mit unseren Sozial- und Tarif­partnern in der betrieblichen Mitbestimmung. Unsere Löhne entsprechen oder übertreffen die gesetzlichen oder branchenüblichen Standards.

Umweltschutz

Zur Verfolgung unserer Klimaschutzstrategie mit dem Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Ge­bäudebestand aufzuweisen, setzen wir kontinuierlich ein umfangreiches Modernisierungs- und Neubauprogramm um. Aus unserem Verständnis, die Umwelt als Lebensgrundlage kommender Generationen zu erhalten, geht VIVAWEST schonend und vorsorgend mit natürlichen Ressourcen und der Umwelt um. Wir vermeiden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Aktivitäten, die eine schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Beeinträchtigung der Artenvielfalt, schädliche Lärmemission oder übermäßigen Wasserverbrauch zur Folge haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen aufgrund unserer Geschäftstätigkeit keine gesundheit­lichen Schädigungen erleiden. Wir veranlassen unsere Beschäftigten zum verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Wir wirken auf die Entwicklung und Verbreitung um­weltfreundlicher Technologien hin, indem wir ökologische Kriterien bei der Auswahl von Produk­ten und Dienstleistungen einbeziehen.

Unternehmenssicherheit

Wir übernehmen Verantwortung für die Sicherheit unserer Mitarbeiter, unsere Standorte sowie für besonders schützenswerte Informationen.

Auswirkungen unserer Projekte und Dienstleistungen

Unsere Geschäftsprozesse, insbesondere im Bereich der Beschaffung und der technischen Be­wirtschaftung sowie bei unseren Modernisierungs- und Neubauinvestitionen, zielen darauf ab, Gesundheits- oder Umweltrisiken unserer Projekte und Dienstleistungen frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, um so mögliche negative Auswirkungen kontinuierlich noch weiter zu minimie­ren. Wir streben danach, unsere Mietobjekte und Dienstleistungen so anzubieten, dass sie zu ei­ner nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Korruptionsbekämpfung

Wir teilen das Verständnis, dass auch Korruption Menschenrechte beeinträchtigt. Entsprechend dulden wir keinerlei Korruption und bekennen uns zu fairen Geschäftspraktiken.

Geschäftspartner

Wir identifizieren menschenrechtliche Risiken und Risiken der umweltbezogenen Pflichten in un­seren Geschäftsbeziehungen. Wo immer uns Verstöße oder Verletzungen gegen menschenrecht­liche oder umweltbezogene Prinzipien bekannt werden, drängen wir darauf, dieses umgehend abzustellen. Wo dies fruchtlos bleibt, werden wir Geschäftsbeziehungen in letzter Konsequenz auch beenden. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie im Sinne dieser Grundsatz­erklärung handeln und die eigenen Geschäftspartner, die als mittelbare Zulieferer geltend, ent­sprechend verpflichten.

Gemeinden/Kommunen

Nicht nur an unseren Standorten, sondern überall dort, wo wir Immobilienbesitz halten oder als Dienstleister tätig werden, verstehen wir uns als verlässlicher Partner und Nachbar, der die Rechte von Mietern sowie Nachbarn respektiert und zu einer positiven lokalen Entwicklung bei­tragen möchte.

Schutz persönlicher Daten

Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Kunden sowie sonstigen Geschäftspart­nern bezüglich der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir wirken auf den Schutz der Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen hin, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten.

Umsetzung und Überwachung

Zur Wahrung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehören insbesondere folgende Handlungsfelder:

  • Grundsatzerklärung Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten
  • Bestandsaufnahme der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten
  • Verankerung und Integration geltender Verpflichtungen in unsere Managementsysteme
  • Monitoring und transparente jährliche Berichterstattung
  • Abhilfe- und Beschwerdemechanismen

Wo immer wir im Rahmen unserer Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen umweltbezogener Pflichten feststellen, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu mindern und Abhilfe zu schaffen.

Mögliche Verletzungen von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten können anonym über die im VIVAWEST-lntranet zugängliche Compliance-Hotline, das extern betriebene Whistleblower-System (zu erreichen unter https://www.vivawest.de/compliance) oder direkt an den Fachbereich Compliance gemeldet werden.

Zum Hinweisgebersystem

Unsere Verfahrensordnung „Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung.

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Kontinuierliche Weiterentwicklung

Wir werden unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten kontinuierlich und kooperativ weiterentwickeln. Auch wird die vorliegende Grundsatzerklärung fortlaufend auf erforderliche Aktualisierungen, insbesondere auf Grund von Veränderungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risikobereiche hin überprüft. Auf geänderte Anforderungen und Erkenntnisse wollen wir zeitnah reagieren, um so jederzeit einen optimalen Schutz der Menschenrechte bzw. der umweltbezogenen Pflichten entlang unserer Lieferketten aufrechtzuerhalten.


Unsere Grundsatzerklärung „Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten" stellen wir Ihnen gerne auch zum Download zur Verfügung.

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